Aufforderung an den Vermieter zur Mängelbeseitigung
Tritt im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auf, den du als Mieter nicht selbst ohne Fachpersonen und mit einem eigenen Kostenaufwand von in der Regel maximal CHF 150.– beheben kannst, so bist du gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter diesen Mangel so schnell als möglich zu melden.
Hierfür empfehlen wir dir unsere Briefvorlage.