Du pflegst einen Angehörigen und merkst du kommst an deine Grenzen?
Stand November 2022
Im Dschungel der Leistungen von Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträgen und Intensivpflegezuschlag ist es oft nicht einfach zu verstehen, was dir bzw. deinen Angehörigen an Unterstützung zusteht. Wir helfen dir anhand von zwei Beispielen, die Bedeutung diese Begriffe besser zu verstehen und dir erklären, wo du weitere Informationen und Hilfe findest.
Beispiel 1: Hilflosenentschädigung bei einem körperlich behinderten Erwachsenen
Tim ist 34 und von Geburt an körperlich behindert, er ist auf Fremdhilfe angewiesen. Er lebt bei seinen Eltern, da er sich selbst nicht versorgen kann. Die körperliche Behinderung hat sich verschlechtert, bereits das Aufstehen und Hinlegen bereiten ihm Mühe und seit kurzem muss ständig jemand bei ihm sein und ihm auch vor und nach jedem Toilettengang helfen. Geistig ist Tim gesund, er konnte eine Ausbildung abschliessen und arbeitet seitdem im Informatikbereich von Zuhause aus. Tims Vater ist berufstätig, seine Mutter war bis vor kurzem berufstätig, kann aber nun aufgrund der veränderten Betreuungssituation nicht mehr arbeiten gehen. Sie möchten Tim gern bei sich haben und ihn nicht in ein Pflegeheim geben. Tims Eltern fühlen sich allein gelassen mit der neuen Situation und suchen Unterstützung bei der Betreuung ihres Sohnes. Eine Prüfung der Grundpflege gemäss KVG Spitexleistungen der Krankenkasse wäre für die Familie ein erster Schritt in die Richtung: So könnte sie unter Umständen eine Assistenzperson bekommen.
Einstufung der Hilflosigkeit und Höhe der monatlichen Leistung
Anhand der beschriebenen Kriterien lässt sich der Grad von Tims Hilfebedarf erkennen. In allen sechs alltäglichen Lebensverrichtungen, wie Aufstehen, Hinsetzen, Hinlegen, An- und Ausziehen, Essen und bei der Körperpflege, Toilettengang und Fortbewegung kann er sich nicht selbst helfen und benötigt regelmässige Dritthilfe. Somit liegt eine schwere Hilflosigkeit vor. Da Tim volljährig ist, steht ihm somit eine Monatspauschale von CHF 1912.– zu. Eine Prüfung des Assistenzbeitrags steht aus. Dadurch, dass Tim einen akuten Hilfebedarf hat, dass er bei seinen Eltern lebt, dass er mindestens 10 Stunden die Woche arbeitet, erfüllt er die Voraussetzungen, die den Assistenzbeitrag rechtfertigen. Mit Hilfe dieses Beitrags könnten sich die Eltern von Tim eine Assistenzperson leisten, die sie bei der Betreuung Tims unterstützt. Das wäre für sie ein Hoffnungsschimmer, das eigene Leben ein Stück weit zurück zu bekommen und dennoch Tim im eigenen Haushalt und bei sich zu haben.
Beispiel 2: Hilflosenentschädigung bei einer gesundheitlich beeinträchtigten Minderjährigen
Im Gegensatz zu Tim kann die siebenjährige Mina selbstständig essen. Doch beim An- und Ausziehen sowie beim Toilettengang braucht sie Hilfe. Minas Eltern befürchten, dass die Schwere der Hilflosigkeit falsch eingeschätzt wurde und wollen wissen, was sie tun können, um eine neue Einschätzung zu bekommen.
Einstufung der Hilflosigkeit und Höhe des Tagessatzes
Mina ist in drei von sechs alltäglichen Lebensverrichtungen stark eingeschränkt und benötigt regelmässige Dritthilfe. Ihr Hilflosigkeitsgrad wird als leichte Hilflosigkeit eingestuft.
Im Gegensatz zu einem behinderten Erwachsenen wird der Satz für Kinder als Tagessatz ausgerichtet. Bei einer leichten Hilflosigkeit liegt dieser bei CHF 15.95 pro Tag. Die Eltern müssen jedoch angeben, an wie vielen Tagen Mina zuhause und an wie vielen sie in einem Heim betreut wird. Denn: An Tagen, an denen Mina in einem Heim betreut wird, steht ihnen kein Tagessatz zu.
Der Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen
Bei Kindern kann ein Intensivpflegezuschlag hinzukommen, wenn eine intensive Betreuung von mindestens vier Stunden täglich vorliegt. In Minas Fall kommt derzeit kein Intensivpflegezuschlag hinzu: Es liegt keine Selbst- oder Fremdverletzungsgefahr vor und sie braucht keine tägliche, behinderungsbedingte Betreuung von vier Stunden zusätzlich, wie z. B. Physio- oder Atemtherapie.
Der Assistenzbeitrag bei Minderjährigen
Da Mina fünf Tage in der Woche eine integrative Schule besucht, steht ihr ausserdem ein Assistenzbeitrag bei leichter Hilflosigkeit zu. Der Besuch der integrativen Schule ist eine Voraussetzung bei Minderjährigen, um den Assistenzbeitrag zu erhalten. Bei einem Normalansatz von CHF 33.50 pro Stunde kann eine Assistenzperson (keine direkten Verwandten) bei einer leichten Hilflosigkeit für 20 Stunden pro Monat angestellt werden. Sollte sich der Grad der Hilflosigkeit bei Mina erhöhen, erhöht sich die je nach Schweregrad die Anzahl der Stunden der Assistenzperson.
Weitere Informationen
Diese zwei Beispiele geben einen Einblick in die Themen Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag und Assistenzbeitrag.
Weitere Informationen und Formulare erhältst du von deiner kantonalen Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner. Zusätzliche Merkblätter und Formulare gibt es von der Informationsstelle des AHV/IV.