Hinweise zu Vorsorgeaufträgen
Ohne Vorsorgeauftrag bist du stillschweigend damit einverstanden, dass ein Beistand eingesetzt wird, solltest du nicht mehr urteilsfähig sein. Wenn du selbst bestimmen möchtest, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit über dich bestimmen darf, solltest du einen Vorsorgeauftrag erstellen und damit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen.
Unsere Mustervorlage unterstützt dich bei der Erstellung deines persönlichen Vorsorgeauftrags.