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Beistand selbst bestimmen

Du willst vermeiden, dass bei Urteilsunfähigkeit ein beliebiger Beistand eingesetzt wird? Dann solltest du einen Vorsorgeauftrag erstellen.

Die Antwort im Detail

Hinweise zu Vorsorgeaufträgen

Ohne Vorsorgeauftrag bist du stillschweigend damit einverstanden, dass ein Beistand eingesetzt wird, solltest du nicht mehr urteilsfähig sein. Wenn du selbst bestimmen möchtest, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit über dich bestimmen darf, solltest du einen Vorsorgeauftrag erstellen. Damit beauftragst du eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten.

Die Beistandschaft ermöglicht die behördlich angeordnete, rechtliche Vertretung einer urteilsunfähigen und damit handlungsunfähigen volljährigen Person. Dies ist z. B. bei einer betagten Person der Fall, die infolge Alterschwäche nicht mehr klar denken kann.

Unsere Mustervorlage unterstützt dich bei der Erstellung deines persönlichen Vorsorgeauftrags.

Wichtige Dokumente
Mustervorlage Vorsorgeauftrag