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Der Inhalt deiner Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Mit unserer Vorlage kannst du Widerhandlungen abmahnen.

Die Antwort im Detail

Was verstösst gegen das Urheberrecht?

  1. Grundsätze des Urheberrechtsschutzes
    Websites enthalten neben Text oft auch Bilder oder andere Multimedia-Elemente. Erstellt und gestaltet werden sie in der Regel mit Programmiersprachen wie HTML oder JavaScript. Wer Inhalte auf einer Website publiziert, macht diese in der Regel sämtlichen Internetnutzern frei zugänglich. Dies heisst aber nicht, dass Dritte diese Inhalte immer auch uneingeschränkt weiterverwenden dürfen, da sie möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind.
  2. Geschützt sein können alle Arten von Texten, Musik, Bilder, Fotos, Filme und Computerprogrammen. Die Grösse des Aufwands oder der Zweck des Werkes spielt dabei keine Rolle. Das Urheberrecht erfasst zudem Inhalte, die im Internet verwendet werden sowie Entwürfe von Texten, Filmen etc.

    Diese sind demnach geschützt, wenn sie unter den "Werkbegriff" fallen, d. h.
    a) eine geistige Schöpfung darstellen;
    b) individuellen Charakter (Originalität) aufweisen;
    c) nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind (wie z.B. amtliche Erlasse, Zahlungsmittel oder Patentschriften).

    Als Urheberin oder Urheber bezeichnet man diejenige Person, die das Werk ursprünglich geschaffen hat, also eine Fotografie erstellt, ein Bild gezeichnet oder einen Text verfasst hat. Die Urheberin oder der Urheber kann in der Folge über die Verwendung seines Werks selbst bestimmen. Es ist jedoch nicht immer einfach festzustellen, ob ein Inhalt unter den Werkbegriff fällt und urheberrechtlich geschützt ist. Das am schwierigsten zu beurteilende Kriterium ist dessen individueller Charakter, also die Frage, ob das Werk genügend originell ist bzw. sich ausreichend von anderen Werken unterscheidet.
     
  3. Urheberrechtlicher Schutz von Websites
    Enthalten Websites Texte, Bilder, Fotos, Videos oder sonstige Inhalte, die den genannten Kriterien entsprechen, geniessen auch sie urheberrechtlichen Schutz. Dies gilt auch für die Strukturierung bzw. die Art der Darstellung der Website und sogar für den Quelltext der verwendeten Auszeichnungs- bzw. Programmiersprachen.

    Falls Dritte Inhalte Ihrer Website kopieren und selbst verwenden, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Umgekehrt gilt selbstverständlich dasselbe: Auch die eigene Verwendung von fremden urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des Inhabers kann rechtliche Folgen haben. Im Zweifelsfall sollte man immer die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einholen, bevor Inhalte übernommen werden. Bei ausdrücklich zur freien Weiterverwendung zur Verfügung gestellten Fotos musst du zumindest im Impressum auf die Quelle (die/der Urheber/-in) verweisen.

    Entdeckst du auf Websites Dritter, dass diese urheberechtlich geschützte Inhalte unbefugt verwenden (z. B. ein Bild oder Foto) und duldest dies nicht, kannst du dich mit einem Mahnschreiben an die Betreiberin oder den Betreiber der Website wenden. Hat die verantwortliche Person ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland, so wird die Durchsetzung der Rechte meistens schwieriger.

Mit unserem Musterschreiben kannst du die Betreiberin oder den Betreiber der Konkurrenz-Webseite mahnen und sie oder ihn dazu auffordern, die Inhalte auf ihrer oder seiner Seite zu löschen.

Wichtige Dokumente
Musterschreiben Urheberrechtsverletzung