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Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr - das sagt das BAG

Per Juli 2020 wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr verordnet. Wir geben eine Übersicht über die vom BAG beantworteten Fragen.

Die Antwort im Detail

Artikel und Dokumente zuletzt aktualisiert Juli 2020

Die häufigsten Fragen rund um das Thema Maskenpflicht

Eine aktuelle Auflistung aller neuen Entscheidungen des Bundesrates findest du hier

Wir geben im Folgenden die vom BAG unter diesem Link veröffentlichten FAQ wieder. Änderungen respektive Neuerungen findest du unter dem gleichen Link.

Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, sprich in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen.

Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen? 

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.

Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man kann nie im Voraus sagen, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

Welche Masken werden empfohlen? Kann ich auch eine selbstgenähte brauchen?

Im öffentlichen Verkehr können Sie Hygienemasken (chirurgische Maske, OP-Maske) oder industriell gefertigte Textilmasken tragen. Für Hygienemasken und industriell gefertigte Textilmasken gibt es Normen und Standards (www.empa.ch/web/remask, www.testex.com/de/communitymask). Textilmasken können Sie gemäss Angaben des Herstellers mehrmals waschen. Selbstgenähte Masken sind nicht empfohlen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst ist sie wirkungslos.

Wenn ich keine Maske habe: Kann ich auch den Schal über Gesicht und Nase ziehen, oder sonst ein Tuch? 

Nein, mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung. Es soll eine Hygienemaske oder eine industriell gefertigte Textilmaske getragen werden.

Wie entsorge ich eine gebrauchte Maske korrekt? 

Wenn Sie die Maske abziehen, fassen Sie möglichst nur die Schlaufen hinter den Ohren an und entfernen Sie die Maske so von Mund und Nase. Werfen Sie sie direkt in den Abfall. Fassen Sie Masken, die Sie irgendwo finden, nicht mit blossen Händen an. Waschen oder desinfizieren Sie sich die Hände, bevor und nachdem Sie gebrauchte Masken berührt haben.

Wo kann ich meine Maske verstauen, wenn ich aus einem öffentlichen Verkehrsmittel aussteige und sie später wiederverwenden möchte?

Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken sollten in einer Papiertüte oder einem Umschlag aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen (Handy usw.) in Berührung kommt.

Kann man Textilmasken zweimal hintereinander brauchen?

Ja, dabei sollte eine Textilmaske maximal für einen Tag, z. B. morgens und abends im Pendelverkehr getragen und danach gewaschen werden.

Warum wird nicht eine Kontaktliste geführt, statt für alle eine Maskenpflicht einzuführen?

Das Führen von Kontaktlisten ist im Bus oder Zug aus organisatorischen Gründen und wegen der hohen Fluktuation weder möglich noch sinnvoll.

Wer kontrolliert, ob die Fahrgäste eine Maske tragen? 

Die Kontrolle und der Vollzug erfolgen durch das Zugpersonal und die Bahnpolizei bzw. Sicherheitsdienste.

Und wenn ich mich weigere, eine Maske zu tragen? 

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam eine Busse bekommen (via normales Bussenverfahren, keine Ordnungsbusse).

Warum gibt es nicht überall im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind viele Menschen über längere Zeit nahe beieinander, was das Risiko einer Ausbreitung erhöht. Zudem lassen sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen. Das macht ein Contact Tracing unmöglich, wenn eine Person an COVID-19 erkrankt.

Über lange Zeit hielt das BAG an der Aussage fest, dass Masken gesunde Menschen im öffentlichen Raum nicht schützen. Warum werden sie jetzt trotzdem obligatorisch? 

Wer eine Maske trägt, schützt die anderen. Wer infiziert ist, kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn auf engem Raum alle eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Auch wenn damit kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet ist, verlangsamt sich so die Ausbreitung des Virus.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich weigere, eine Schutzmaske zu tragen?

Bei Verstössen gegen die Maskenpflicht kannst du, gemäss Epidemiegesetz, mit bis zu CHF 10'000 gebüsst werden. Bei Fahrlässigkeit droht eine Busse bis maximal CHF 5'000. Am Arbeitsplatz droht dir eine Verwarnung oder eine Kündigung. Nach einer Abmahnung ist im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Entlassung möglich.

Ich bekomme beim Tragen der Maske Panik. Wer kann mir eine Masken-Dispens ausstellen?

Personen, die aus besonderen Gründen (vor allem medizinische) keine Masken tragen können, müssen dies belegen. Die neue Verordnung legt fest, wer ein Attest für eine Masken-Dispensation aus medizinischen Gründen ausstellen darf. Du kannst dich an einen Arzt, eine Zahnärztin, eine Apothekerin oder einen Psychotherapeuten wenden. Ein Attest darf nur ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist. Entsprechend braucht es eine individuelle Prüfung.