Hinweise rund um das Thema Erstellen eines Arbeitszeugnisses
Als Arbeitnehmer hast du jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – sowohl während des Arbeitsverhältnisses, bei dessen Beendigung und danach. Ist der Inhalt des Zeugnisses unvollständig, zweideutig oder verstösst gegen andere Arbeitszeugnis-Grundsätze, so hast du Anspruch auf Berichtigung.
Weitere rechtliche Hinweise findest du in unserem Dokument. Ausserdem haben wir für dich folgende zwei Mustervorlagen erstellt: "Bitte zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses" und "Aufforderung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses".