Tipps zum Erheben von Einsprache gegen die Steuereinschätzung und zum Einreichen der Fristverlängerung
Wie formuliere ich einen Antrag zur Fristverlängerung? Wie erhebe ich Einsprache gegen einen Steuerbescheid? Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie.
- Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung
Zusammen mit den Unterlagen zur Steuererklärung erhälst du auch eine Frist für die Einreichung der Steuererklärung (z. B. der 31. März in den Kantonen Zürich und Luzern). Reichst du noch vor Fristablauf ein Gesuch mit einer kurzen Begründung (beim zuständigen Gemeindesteueramt) ein, kann die Frist vom Steueramt erstreckt werden. Wird eine Online-Steuererklärung ausgefüllt, kann die Fristverlängerung häufig ebenfalls auf diesem Kanal beantragt werden. - So wehrst du dich gegen die Steuereinschätzung oder -rechnung
Die Einsprache oder den Rekurs musst du innerhalb von 30 Tagen – gerechnet ab dem Tag nach Erhalt der Steuereinschätzung oder des Einspracheentscheids – schriftlich gemäss den jeweiligen kantonalen Vorschriften (z. B. Anzahl Exemplare) einreichen. Am besten machst du dies aus Beweisgründen per Einschreiben.
Im Anhang findest du weitere Infomationen sowie zwei Vorlagen für die Fristenverlängerung und die Einsprache.