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Handy in der Schule einziehen – was dürfen Lehrpersonen?

Für viele ist unklar, ob und wie lange die Lehrer die Handys der Schülerinnen und Schüler einziehen dürfen.

Die Antwort im Detail

Die Lehrer dürfen dein Handy einziehen, aber wann und wie lange?

Handys dürfen eingezogen werden, wenn gegen ein Handy-Benutzungsverbot verstossen wird und hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. In den meisten Kantonen wurde die Nutzung von elektronischen Geräten mittlerweile in die Hausordnung der jeweiligen Schule aufgenommen.
Die Hausordnung qualifiziert sich für solche Regelungen (oftmals ist das Benutzungsverbot auf sämtliche elektronischen Geräte wie Handy, MP3 Player etc. ausgedehnt) als ausreichende Rechtsgrundlage.
Generelle Benutzungsverbote für Mobiltelefone und andere elektronische Geräte während des Schulbetriebs (respektive deren Einzug im Falle der Verletzung einer solchen Vorschrift) lassen sich durch den «Schulanstaltszweck» (gutes Funktionieren der Schule bzw. des Schulbetriebs) rechtfertigen.

Sofern es in der Hausordnung festgehalten ist, kann der Einzug auch während der Pause und auf dem gesamten Schulgelände erfolgen.
Die Schulleitung darf jedoch nicht verbieten, das Handy in die Schule mitzunehmen.

Ausserdem gilt als Faustregel, dass das Handy noch am gleichen Tag, spätestens nach dem Unterricht, der Schülerin oder dem Schüler zurückgegeben werden muss. Die Hausordnung sollte die Dauer des Einzuges sowie die Rückgabe regeln. Tendenziell gilt: Je länger ein Handy eingezogen bleibt, umso schwieriger wird es, den Einzug mit dem Schulanstaltszweck zu begründen. Sprich: Im Rahmen einer gerichtlichen Beurteilung werden die Prozesschancen eines Schülers, der sich gegen den Einzug zur Wehr setzt, mit jedem verstrichenen Tag grösser.