Mietzinserhöhung erhalten? Informiere dich zu deinen Rechten

Energiekrise Schweiz: Drohen höhere Nebenkosten?

Wann muss eine höhere Nebenkostenabrechnung akzeptiert werden? Wir klären auf!

Die Antwort im Detail

Erhöhte Nebenkosten aufgrund der drohenden Energiekrise?

Aktuell ist in allen Medien zu lesen, dass die Heiz- und Energiekosten in nächster Zeit stark ansteigen könnten. Was aber bedeutet das für dich als Mieterin oder Mieter? Musst du mit einer höheren Nebenkostenabrechnung rechnen? Wie kannst du dich zur Wehr setzen und was sind deine Rechte? Wir klären auf!

 

Welche Nebenkosten müssen Mieterinnen und Mieter bezahlen?

Grundsätzlich ist es so, dass Mieterinnen und Mieter die Nebenkosten bezahlen müssen, die tatsächlich angefallen sind. Konkret bedeutet das: Du musst die Menge Gas, Öl, Wasser oder Strom bezahlen, die du verbraucht hast. In Bezug auf die Höhe der Nebenkosten ist jedoch nicht nur die bezogene Menge relevant, sondern auch die Kosten pro Einheit. Muss die Ver-mieterin oder der Vermieter aufgrund höherer Preise mehr für Strom-, Gas- oder anderweitige Energiequellen bezahlen, dürfen diese Mehrkosten auf die Mieterinnen oder Mieter überwälzt werden.

Mit der nachfolgenden Checkliste kannst du selbst einfach und schnell überprüfen, weshalb die Nebenkosten gestiegen sind.

 

Für die Überprüfung benötigst du die folgenden Unterlagen:

  • Mietvertrag 
  • aktuelle Nebenkostenabrechnung
  • Nebenkostenabrechnung des Vorjahres (alternative auch noch weitere Jahre zurück)

 

Prüfe, was du in Bezug auf die Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart hast. Ist es eine Pauschale oder eine Akontozahlung? 

  • Wurde eine Pauschale vereinbart, darf dir dein Vermieter keine jährliche Abrechnung schicken. Tut er dies dennoch, raten wir dir, dich rechtlich beraten zu lassen.
  • Wurde eine Akontozahlung vereinbart, kannst du prüfen, welche Positionen vereinbart wurden.

Tipp: Diese Angabe ist in der Regel beim Mietzins aufgeführt.


Prüfe die Nebenkostenabrede im Mietvertrag. Welche Positionen sind im Mietvertrag unter Nebenkosten erwähnt?

Nur die ausdrücklich als Nebenkosten erwähnten Punkte dürfen in Rechnung gestellt werden. Kosten für die Hauswartung z. B. nur dann, wenn dies im Mietvertrag so erwähnt ist. Die Nebenkostenpositionen findest du beim Mietzins oder in einem separaten Punkt des Mietvertrages aufgeführt. Siehe auch: Nebenkosten, was du dazu wissen solltest | Merkblatt (myright.ch)

 

Vergleiche die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit derjenigen vom Vorjahr. Bei welchen Punkten sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen?

Wenn du eine Erhöhung im Bereich der Heizkosten feststellst, ist es gut möglich, dass es an den gestiegenen Energiekosten liegt. 

  • Es sind nur die Heizkosten gestiegen: Da die Energiepreise aktuell höher sind als bislang, und die Vermieterschaft berechtigt ist, die tatsächlich entstandenen Kosten auf die Mieterschaft abzuwälzen, müssen die höheren Kosten in der Regel akzeptiert werden. Als Mieterin oder Mieter kann es sinnvoll sein, bei der Vermieterschaft Einsicht in die detaillierten Belege zu nehmen. Anhand dieser kannst du prüfen, ob die in Rechnung gestellten Kosten in dieser Höhe angefallen sind. Siehe auch: Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen | Vorlage (myright.ch)
  • Die Kosten sind bei anderen Positionen höher geworden: Sind die Kosten auch bei anderen Positionen gestiegen, empfehlen wir dir ebenfalls, Einsicht in die detaillierten Be-lege zu nehmen und gleichzeitig das Gespräch mit der Vermieterin oder dem Vermieter zu suchen.

 

Du hast mit der Vermieterschaft Akontozahlungen vereinbart und sie schlägt vor, die monatlichen Beträge zu erhöhen. Musst du auf diesen Vorschlag eingehen?

Als Mieterin oder Mieter musst du die tatsächlich angefallenen Kosten übernehmen. Decken deine übers Jahr bezahlten Akontobeiträge die entstandenen Kosten nicht, musst du bei Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung leisten. Da mit steigenden Energiepreisen die Nachzahlung vermutlich um einiges höher ausfällt, macht es Sinn, dass du den Betrag aufteilst und monatlich bereits höhere Akontobeiträge bezahlst. So lässt sich später eine allzu hohe Nebenkostennachzahlung vermeiden. Wir empfehlen daher, den Vorschlag zur Erhöhung zu prüfen und im Gespräch mit deiner Vermieterin oder deinem Vermiete einen geeigneten Betrag festzulegen. Siehe auch: Monatliche Nebenkostenvorauszahlungen anpassen | Vorlage (myright.ch)

 

Du hast in Bezug auf die Nebenkosten eine Pauschale vereinbart. Nun möchte die Vermieterin oder der Vermieter aufgrund der höheren Energiepreise die Pauschale erhöhen. Ist dies zulässig?

Im Falle einer Pauschale gestaltet sich die Situation etwas anders. Die Vermieterschaft darf die Pauschale nur erhöhen, wenn sie nachweisen kann, dass die Nebenkosten über die letzten drei Jahre angestiegen sind resp. die Pauschale diese Kosten nicht abdeckt. Da die Preise vermutlich erst mit Beginn der diesjährigen Heizperiode merklich steigen werden, kann die Vermieterschaft diesen Nachweis voraussichtlich nicht erbringen. Folglich trägt sie in diesen Fällen – zumindest in den ersten Jahren – die erhöhten Energiekosten selbst. Es ist jedoch immer denkbar, dass die Pauschale bereits in den letzten Jahren ungenügend war, so dass die Vermieterin oder der Vermieter eine Erhöhung rechtfertigen kann.

Wichtig zu wissen ist ausserdem: Eine Erhöhung der Pauschale muss mit dem amtlichen Formular angezeigt werden und ist erst per nächstem vertraglichen Kündigungstermin möglich. Als Mieterin oder Mieter kannst du eine solche Erhöhung innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten.