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Insolvenz von deutschen Reiseanbietern

Rechte bei Insolvenz deutscher Reiseanbieter wie FTI Touristik GmbH: Was steht dir zu?

Die Antwort im Detail

Am 03. Juni hat die FTI Touristik GmbH Insolvenz angemeldet. Von der Insolvenz derzeit nicht betroffen ist die Schweizerische Tochtergesellschaft der FTI Touristik GmbH, die FTI Touristik AG. Bei der Frage, wie es mit einer gebuchten Reise über die obige Anbieterin weitergeht, ist entscheidend, wer Vertragspartner der gebuchten Reise ist. Nachfolgend klären wir über die Rechtslage auf. Weitere Informationen findest du auch hier: Insolvenz Kundeninformationen (fti-group.com). 

 

Wird deine gebuchte und bereits bezahlte Pauschalreise mit FTI Touristik GmbH als Reiseveranstalterin stattfinden?

Kläre am besten bei den einzelnen involvierten Dienstleistern (Hotel, Airline usw.) ab, ob eine Transaktion des Buchungsbetrags erfolgt ist. Ist dies der Fall, sollte deine Reise stattfinden können.


Du hast eine Pauschalreise gebucht und bist bereits in den Ferien. Nun wurde dein von der FTI Touristik GmbH organisierter Rückflug annulliert. Welches sind deine Rechte?

Auch hier ist es empfehlenswert, zunächst die betreffende Fluggesellschaft zu kontaktieren, um den Buchungsstatus zu überprüfen. Falls der Flug storniert oder nicht gebucht wurde, musst du selbstständig einen neuen Flug buchen.


Du bist bereits in den Ferien, und das Hotel vor Ort verlangt, dass du für die Beherbergungsleistung von FTI Touristik GmbH (nochmals) zahlen musst. Welches sind deine Rechte?

Da FTI Touristik GmbH selbst als Reiseunternehmen auftritt, trägst du als Kundin oder Kunde das Doppelzahlungsrisiko. Im Anschluss kannst du zwar versuchen, das Geld über eine Insolvenzabsicherung bzw. im Insolvenzverfahren selbst von FTI Touristik GmbH wieder erhältlich zu machen. Bei Fehlen einer Kundengeldabsicherung seitens des Reiseveranstalters erhältst du bei Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren jedoch möglicherweise keinen oder nur einen Anteil am Erlös. 


Woran erkennst du, ob dein Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen hat?

Als Pauschalreisende oder Pauschalreisender erhältst du zusammen mit deinen Reiseunterlagen einen sogenannten Sicherungsschein. Dieser Sicherungsschein gilt sowohl für dich als auch alle weiteren Reiseteilnehmenden. Dieser Schein gilt als Nachweis, dass der Reiseveranstalter eine vertragliche Vereinbarung mit einem Absicherer getroffen hat. Besitzt du einen Sicherungsschein, hast du im Falle der Insolvenz einen direkten Anspruch gegenüber dem im Sicherungsschein genannten Absicherer. Die Kontaktdaten des Absicherers befinden sich auf dem Sicherungsschein.


Du hast eine Pauschalreise gebucht und sitzt nun aufgrund eines annullierten Flugs im Ausland fest. Welche Unterstützung kannst du vom Staat oder einem Branchenfonds im Hinblick auf den Rückflug erwarten?

Der Reiseveranstalter ist bei Pauschalreisen zwar verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren. Aufgrund der Umstände wird diese Leistung seitens der FTI Touristik GmbH jedoch nicht erbracht. Für Schweizer Touristinnen und Touristen im Ausland wird bei zeitlicher Dringlichkeit daher die Buchung eines Rückflugs auf eigene Kosten empfohlen.


Kannst du bei Zahlung mit der Kreditkarte nicht einfach die Buchung widerrufen?

Es ist nicht auszuschliessen, dass dir dein Kreditkarteninstitut den Buchungsbetrag gutschreibt. Am besten kontaktierst du dieses und erkundigst dich nach den Voraussetzungen für einen Widerruf. 


Übernimmt deine private Reiseversicherung finanzielle Schäden, die sich aufgrund der Insolvenz der FTI Touristik GmbH ergeben?

Die Versicherungsleistung ist abhängig von den anwendbaren Versicherungsbedingungen. Wir empfehlen dir, einen allfälligen finanziellen Schaden bei deiner Reiseversicherung anzumelden. Teilweise sind Reiseversicherungen auch über den Kreditkartenanbieter inkludiert.


Du hast eine Reise mit FTI Touristik GmbH gebucht, aber noch nicht bezahlt. Musst du noch bezahlen?

Aufgrund der Umstände ist grundsätzlich auszuschliessen, dass die Reiseveranstalterin ihre vertraglich zugesicherte Leistung erbringen kann. Aus diesem Grund raten wir von einer Zahlung ab. 
Im Insolvenzverfahren werden allfällige Schuldnerinnen und Schuldner vom zuständigen Gericht kontaktiert. 


Bist du auch abgesichert, wenn du nur eine Einzelleistung gebucht hast?

Nein, wenn nur Einzelleistungen bei FTI gebucht wurden, bist du im Falle der Insolvenz nicht durch den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen geschützt. Du musst deine Forderung im Insolvenzverfahren geltend machen. 


Wie läuft ein Insolvenzverfahren in Deutschland ab?

Ein Insolvenzverfahren ist ein geregelter Prozess zur Abwicklung der Schulden einer zahlungsunfähigen Schuldnerin oder eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es beginnt mit der Antragstellung, gefolgt von einer Prüfung durch das Gericht, der Eröffnung des Verfahrens, der Verwaltung durch den Insolvenzverwalter und endet mit der Verteilung des Vermögens und der Beendigung des Verfahrens. Ziel ist es, die Gläubigerinnen und Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner einen geordneten Neustart zu ermöglichen. 


Wie lange dauern solche Verfahren, und erhalte ich dann wirklich meine Forderungssumme?

Solche Verfahren dauern meistens sehr lange. Hinzu kommt, dass die Gläubigerinnen und Gläubiger meist nur in einem geringen Masse zufriedengestellt werden. Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, erhielten die Gläubigerinnen und Gläubiger durchschnittlich nur 3,8 % ihrer Forderungen. 


Wie unterscheidet sich eine Pauschalreise von einer Einzelleistung?

Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen, die für dieselbe Reise kombiniert werden, z. B. Flug, Verpflegung und Übernachtung. Einzelleistungen sind hingegen individuelle Buchungen wie nur Hotel, Mietwagen, Wohnmobil, Ausflüge oder Flughafentransfers.