Was ist Datenschutz?
Mit dem Datenschutz sollen deine persönlichen Daten vor missbräuchlicher Verwendung durch andere Personen geschützt werden.
Was ist das Ziel von Datenschutz?
Datenschutz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte jeder einzelnen Person – im Zusammenhang mit der Bearbeitung ihrer Daten durch andere. Das Datenschutzgesetzt gibt Regeln vor, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss, damit die betroffene Person keinen Nachteil daraus erleidet. Bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten sind folgende drei Grundsätze einzuhalten:
- Es sollen so wenige Daten wie möglich und nur so viele wie nötig gesammelt oder bearbeitet werden.
- Die betroffene Person muss jederzeit die Möglichkeit haben, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten eine andere Person über sie gespeichert hat.
- Ausserdem soll die betroffene Person jederzeit die Möglichkeit haben, Berichtigungen oder die Löschung von falschen Daten zu verlangen.
Datenschutz gibt dir somit das Recht, selbst zu entscheiden, wer deine Daten bearbeiten darf und welche Daten genau.
Warum solltest du deine Daten überhaupt schützen?
Daten geben viel über dich preis. Etwa über deine Konsumgewohnheiten oder die Orte, an denen du dich oft aufhältst. Gerade für Unternehmen sind solche Daten sehr wertvoll: Sie können so zum Beispiel gezielt Werbung schalten.
Daten können aber auch missbraucht werden. Mit dem Schutz deiner eigenen Daten bewahrst du eine gewisse Anonymität und Privatsphäre.
Wie kannst du deine Daten schützen?
- Cookies: Entweder Cookies ganz ablehnen oder individuelle Einstellungen vornehmen
- Daten nicht unnötig weitergeben/angeben
- Sicheren Browser verwenden, wie z. B. https
- Sicheren Browser verwenden und nur HTTPS-Adressen aufrufen
Gibt es eine Behörde, die für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zuständig ist – und an die man sich wenden kann?
Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte – kurz EDÖB genannt – ist für die Beratung und Beaufsichtigung von Privatpersonen und Bundesorganen zuständig. Deine Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz musst du als Privatperson jedoch direkt bei den Personen und Unternehmen geltend machen, die über Daten von dir verfügen und diese bearbeiten. Unsere Expertinnen und Experten beraten dich gerne, wie du hier vorgehen musst.
Wann tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft?
Das neue Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Wieso musste das Datenschutzgesetz angepasst werden?
Eine Anpassung des Datenschutzgesetzes war aus zweierlei Gründen notwendig. Auf der einen Seite ging es darum, das Datenschutzgesetz an die veränderten Umstände in gesellschaftlicher oder technologischer Hinsicht anzupassen. Das heisst, Bestimmungen dahingehend zu ergänzen, dass auch in Bezug auf Clouds, Big Data oder soziale Netzwerke ein zeitgemässer Datenschutz gewährleistet werden kann. Dadurch werden die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Person gestärkt und ausgebaut. Auf der anderen Seite war es wichtig und notwendig, das schweizerische Datenschutzgesetz an die europäischen Datenschutzregeln anzupassen. Ohne die Änderungen hätten Schweizer Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gehabt, da der Datenaustausch im EU-Raum erschwert worden wäre. Denn die EU hat heute viel strengere Vorschriften als die Schweiz. Daher war es wichtig sicherzustellen, dass die EU-Kommission das Datenschutzniveau der Schweiz weiterhin als angemessen betrachtet.
Wieso braucht es Datenschutz?
Es werden immer mehr Daten gesammelt und verwendet. Da es sich bei den gesammelten Daten auch um sehr persönliche oder gar sensible Daten handelt, ist es notwendig, einige Regeln festzulegen. Denn die ungehinderte Weiterverbreitung der Daten könnte der betroffenen Person Schaden zufügen. Datenschutz ist zudem deshalb so wichtig, weil die einzelne Person damit Rechte erhält, die es ihr ermöglichen, selbstbestimmt über ihre Daten zu verfügen.
Wer regelt den Datenschutz?
Zunächst einmal ist der Schutz der persönlichen Daten bereits auf Verfassungsebene festgehalten. Die Bundesverfassung (BV) hält in Art. 13 fest, dass jede Person Anspruch auf Schutz ihrer persönlichen Daten hat.
Gesetzlich verankert wurde dieses verfassungsmässige Recht im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG).
Ausserdem bestehen weitere gesetzliche Bestimmungen, die den Schutz der Persönlichkeit respektive von Daten regeln. So ist zum Beispiel in den Artikeln 28a – 28l des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt, wie bei Persönlichkeitsverletzungen vorgegangen werden kann.