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Steuerabzüge durch Home Office?

Was kann ich durch Home-Office von den Steuern abziehen? MyRight klärt auf.

Die Antwort im Detail

Artikel und Dokumente zuletzt aktualisiert Juni 2021

Was kann ich durch Home-Office von den Steuern abziehen?

Als Grundsatz gilt: Es können nur Kosten abgezogen werden, die auch wirklich anfallen. Wegkosten können also nur in Abzug gebracht werden, wenn sie einerseits anfallen und auch notwendig waren. Wohnst du z. B. im gleichen Gebäude in dem du auch arbeitest, kannst du keine Steuerabzüge für den Arbeitsweg geltend machen. So kannst du für die Tage, die du im Homeoffice arbeitest, keine Wegkosten geltend machen. Ein bereits bezahltes Jahresabonnement für den Zug zum Beispiel kann in den meisten Kantonen trotzdem abgezogen werden.

Arbeitszimmer

Sind die Kosten für ein Arbeitszimmer höher als die Pauschale "übrige Berufskosten", können diese unter gewissen Voraussetzungen als effektive Kosten abgezogen werden.  Grundsätzlich gilt, dass der Mietanteil eines Arbeitszimmers nur dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil der Arbeit zuhause erledigen muss und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Als wesentlicher Teil gilt laut Praxis 40% eines Vollzeitpensums, d. h. zwei volle Tage. 
Damit du einen Abzug geltend machen kannst, muss dein Arbeitszimmer in erster Linie der Berufsausübung dienen. Wenn du im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitest, kannst du keinen Abzug geltend machen. Da die Voraussetzungen streng sind, ist zu erwarten, dass auch ein Bettsofa im Arbeitszimmer nicht zulässig wäre, allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen.

Wie berechne ich den Mietzins meines Arbeitszimmers?

Dazu existieren verschiedene Formeln: 

  1. Mietwert + Nebenkosten geteilt durch Anzahl Zimmer + 2
  2. Eigenmietwert netto zuzüglich 10 Prozent Nebenkosten / Anzahl Zimmer plus 1
  3. Mietkosten oder Mietwert + Nebenkosten/Anzahl Zimmer + 2. 

Informiere dich bei deinem kantonalen Steueramt, welche Formel für dich gilt.

Infrastrukturkosten

Sind die obengenannten Voraussetzungen von Homeoffice erfüllt, können auch Infrastrukturkosten von den Steuern abgezogen werden. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. 

In vielen Kantonen sind diese beiden Kostenpunkte schon mit der Pauschale für übrige Berufsauslagen abgedeckt. 
In den Kantonen LU, GL, AR, SG und VS können zusätzlich die tatsächlichen Kosten abgezogen werden, diese Kosten müssen dann aber nachgewiesen werden.  

Was ist zu beachten:

Wenn die Kosten für das Home-Office abgezogen werden, können dafür andere Abzüge wie Kosten für den Arbeitsweg und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung nicht mehr abgezogen werden.