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Löschung oder Anonymisierung von personenbezogenen Daten

Schweizer Unternehmen sollten dafür sorgen, dass alle personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Was solltest du dabei beachten?

Die Antwort im Detail

Was tun mit personenbezogenen Daten, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben?

Wie bereits aufgeführt (verlinken), bist du verpflichtet, in deiner Datenschutzerklärung zu erwähnen, zu welchem Zweck du Daten erhebst und bearbeitest. Sobald der genannte Zweck erreicht ist, musst du die Daten löschen, sofern nicht von Gesetzes wegen längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben werden. Du darfst die Daten jedoch weiterverwenden, wenn du sie anonymisiert hast. Sogar die Pseudonymisierung genügt, sofern kein Schlüssel zur Entschlüsselung der Daten mehr vorhanden ist und somit keine Rückschlüsse auf die ursprünglichen Personen möglich sind. Zudem wird eine solche Weiterverwendung mit Blick auf den ursprünglich angegebenen Zweck normalerweise als vereinbar beurteilt, da sie nicht als unerwartet, unangebracht oder beanstandbar zu beurteilen ist. Für den Fall, dass du Daten nicht nur in anonymisierter, sondern auch in pseudonymisierter Form bearbeitest, empfehlen wir dir, dies in der Datenschutzerklärung zu erwähnen.

Stelle unbedingt sicher, dass in Bezug auf die Löschung, die Pseudonymisierung oder Anonymisierung ein Prozess definiert und anschliessend auch eingehalten wird.
 

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