Erläuterungen zur Domizilannahmeerklärung
Es ist obligatorisch, dass jede im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft über ein Rechtsdomizil verfügt. Dabei kann die AG entweder ein eigenes oder ein fremdes Rechtsdomizil haben. Bietest du einer AG ein Rechtsdomizil an, so muss eine Domizilannahmeerklärung erstellt werden.
Wir haben für dich eine Mustervorlage für eine Domizilannahmeerklärung vorbereitet.