Mietzinserhöhung erhalten? Informiere dich zu deinen Rechten

Wie erstelle ich als Bauherr einen Vertrag mit General- oder Totalunternehmen?

Du möchtest als Bauherr*in die Ausführung deines Bauobjektes an einen General- oder Totalunternehmer übergeben? MyRight erklärt dir, wie das geht.

Die Antwort im Detail

Wir geben dir Tipps zur Erstellung eines Generalunternehmen- oder Totalunternehmen-Vertrags

Damit du als Bauherr*in nicht mit verschiedenen Unternehmer*innen einzelne Werkverträge abschliessen musst, kannst du bzw. deine Architektin oder dein Ingenieur in deinem Namen einer Generalunternehmerin (GU) oder einem Totalunternehmer (TU) die gesamte Ausführung deines Bauobjektes übertragen. Damit übergibst du die Aufgaben, Arbeiten zu überwachen und zeitliche und finanzielle Vorgaben einzuhalten an eine Ansprechperson. Die oder der GU/TU entlastet dich als Bauherr*in, indem er die beteiligten Handwerker*innen koordiniert und Werkmängel geltend macht. Die oder der GU hingegen kümmert sich um die Erstellung des Hauses, die oder der TU übernimmt neben der Erstellung deines Hauses die gesamte Planung. 

Was muss im GU/TU-Vertrag enthalten sein?

Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es nicht, das bietet einen recht weiten Handlungsspielraum. Um diesen Handlungsspielraum etwas einzugrenzen, verweist unsere Vertragsvorlage auf die SIA-Norm 18. Diese Norm hat der Ingenieur- und Architektenverband verfasst, er ist ausführlicher als die werkvertraglichen Bestimmungen. Grundsätzlich ist die Norm unternehmerfreundlich, doch auch für private Bauherr*innen geeignet.

Kernelemente des GU/TU-Vertrags sind:

  • Name/Firma, Adresse der Vertragsparteien
  • Inhalt des GU/TU-Vertrags
  • Gegenleistung der Bauherrin bzw. des Bauherrn (Honorar)
  • Beginn und Ende des Vertrages bzw. Kündigungsfrist
  • Datum und Unterschrift der Vertragsparteien

Kann ich den Vertrag auflösen, wenn ich unzufrieden bin?

Der GU/TU-Vertrag ist ein Werkvertrag, das bedeutet du kannst jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Du musst aber beachten, dass du verpflichtet bist, der oder dem GU/TU bereits geleistete Arbeit zu vergüten. Ausserdem hat die oder der GU/TU, falls nichts anderes geregelt ist, Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihm aus der Vertragsauflösung ein Schaden entsteht.

Da es im GU/TU-Vertrag in der Regel zahlreiche Punkte zu regeln gibt, insbesondere die Aufgaben des GU/TU, ist es empfehlenswert, wenn du ihn schriftlich verfasst. Eventuell lässt du dich sogar von einer Juristin oder einem Juristen unterstützen oder du nutzt dafür unsere telefonische Rechtsberatung.

Weitere rechtliche Hinweise findest du in unserem Dokument. Ausserdem haben wir eine Vorlage erstellt, die dir hilft, den Vertrag aufzusetzen.

Wichtige Dokumente
Vorlage Vertrag mit GU oder TU