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Verzicht auf eine Revision

Du besitzt eine kleine AG und möchtest auf die Revision verzichten?

Die Antwort im Detail

Kann ich auf eine Revision verzichten?

Das ist möglich. Kleine, eingeschränkt revisionspflichtige Gesellschaften können auf die Revision mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre verzichten (sog. Opting-Out).

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder eine Genossenschaft kann mit Zustimmung aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf die eingeschränkte Revision verzichten. Dies aber nur, wenn die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat. 
Dieser Verzicht gilt dann auch für die kommenden Jahre. Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter kann jedoch spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen. Daraufhin muss die General- oder Gesellschaftsversammlung eine Revisionsstelle bestimmen.  

Wir haben für dich ein Musterschreiben an die Aktionäre sowie ein Erwahrungsprotokoll sowie eine KMU-Erklärung betreffend des Verzichts an das Handelsregisteramt erstellt.

Wichtige Dokumente
Vorlage Verzicht Revision