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Verwarnung wegen verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Einer deiner Mitarbeitenden meldet nicht unverzüglich, dass er arbeitsunfähig ist?

Die Antwort im Detail

Tipps zur Verwarnung wegen verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Deine Arbeitnehmerin bzw. dein Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dich als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber über eine krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und vor Arbeitsbeginn zu informieren. Ist sie oder er nicht in der Lage, sich persönlich zu melden, muss sie oder er sich bemühen eine Dritte oder einen Dritten, z. B. eine Freundin oder einen Verwandten, zu finden, die oder der es dir meldet. Sie oder er muss dir als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die Gelegenheit geben, dich auf ihre bzw. seine Abwesenheit einstellen zu können. Dies gilt auch, wenn sie oder er längerfristig arbeitsunfähig ist. Dabei reicht es inhaltlich, wenn sie oder er mitteilt, weshalb sie oder er arbeitsunfähig ist und wenn möglich, wie lang das der Fall ist. Um was es für eine Krankheit es sich handelt, muss sie oder er dir nicht im Detail erläutern, es sei denn du solltest es aus betrieblichen Gründen wissen.

Meldet sich deine Mitarbeitende oder dein Mitarbeitender nicht bei dir, kannst du ihn schriftlich verwarnen. Unser Musterschreiben hilft dir dabei.

Wichtige Dokumente
Vorlage Verwarnung verspätete Anzeige Arbeitsunfähigkeit