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Du möchtest einen Verein gründen?

Was musst du bei einer Vereinsgründung zu beachten? Unsere Checklisten und Vorlagen geben Aufschluss.

Die Antwort im Detail

Hinweise zur Vereinsgründung

Damit die Gründung deines Vereins reibungslos verläuft, findest du hier eine praktische Anleitung, wie man einen Verein gründet, wie man das Protokoll der Gründungsversammlung erstellt und weitere nützliche rechtliche Informationen rund um die Vereinsgründung.

Was ist ein Verein?

Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten, typischerweise nicht wirtschaftlichen Zwecks, wie z. B. politischer, religiöser, wissenschaftlicher, künstlerischer, wohltätiger und geselliger Aufgaben. Ein wirtschaftlicher Zweck darf jedoch verfolgt werden, wenn kein kaufmännisches Unternehmen betrieben wird.

Was ist der Unterschied zu einer Stiftung?

Eine Stiftung hat keine Mitglieder, sondern ist eine juristische Person, die ein Vermögen mit einem bestimmten Zweck verwaltet.

Wie wird ein Verein gegründet?

Mindestens zwei Personen müssen sich dazu entschliessen und schriftliche Statuten erstellen. In diesen Statuten müssen Zweck, Mittel und Organisation geregelt sein und der Gründungswille muss festgehalten sein. Erst mit der Errichtung der Statuten ist der Verein gegründet. Handlungsfähig ist ein Verein erst, wenn die Organe bestellt sind. Sprich, wenn bestimmt wurde, wer der Vorstand ist. Grundsätzlich muss ein Verein nicht im Handelsregister eingetragen werden. Er kann aber eingetragen werden, um z. B. glaubwürdiger aufzutreten. Wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, ist der Handelsregistereintrag zwingend. Mehr dazu hier

Wie muss der Verein organisiert sein?

Für die Gründung muss mindestens der Vorstand bestimmt sein. Weiter braucht ein Verein eine Vereinsversammlung und ausnahmsweise eine Revisionsstelle (weitere Details in diesem Artikel).

Kann ich den Namen des Vereins frei wählen?

Grundsätzlich schon. Der Name muss sich aber von anderen Vereinsnamen unterscheiden und darf nicht täuschend sein. Ebenso müssen bestehende Markenschutzrechte und andere Rechte berücksichtigt werden. Der Zusatz «Verein» muss nicht im Namen enthalten sein. Befindet sich der Verein in Konkurs, muss der Zusatz «in Liquidation» verwendet werden. 

Wo hat der Verein seinen Sitz?

Der Sitz kann frei gewählt werden, muss aber nicht bestimmt sein. In diesem Fall hat der Verein den Sitz dort, wo die Verwaltung tatsächlich geführt wird. Wenn keine Sitzadresse bezeichnet ist und der Verein im Handelsregister eingetragen werden soll oder muss, muss eine Domizilannahmeerklärung vorliegen. Damit wird bestätigt, dass dem Verein an einer bestimmten Adresse vom Domizilinhaber das Domizil gewährt wird. Das heisst, die Adresse darf für den Verein als c/o-Adresse verwendet werden. 

Wer haftet für Verbindlichkeiten des Vereins?

Nur das Vereinsvermögen. Wenn in den Statuten keine persönliche Haftung oder eine Nachschusspflicht festgelegt wurde, haftet kein Mitglied für die Verbindlichkeiten des Vereins. 

Wer kann Mitglied eines Vereins werden?

Sowohl natürliche wie auch juristische Personen (also Menschen wie auch Firmen) können Mitglieder werden. Die Statuten dürfen bestimmen, wer das Recht hat, Mitglied zu werden. Rassistische oder diskriminierende Gründe sind nicht zulässig. 

Was sind nun genau alle Schritte, um einen Verein zu gründen?

  • Name und Zweck des Vereins bestimmen,
  • schriftlich Statuten entwerfen,
  • Gründungsversammlung abhalten,
  • allenfalls Handelsregisteranmeldung vornehmen,
  • obligatorische und sinnvolle Versicherungen abschliessen,
  • Internetauftritt/Corporate Identity erstellen.

Unten findest du detaillierte rechtliche Informationen, eine ausführliche Checkliste zur Gründung sowie eine Mustervorlage eines Gründungsprotokolls.

Wichtige Dokumente
Merkblatt Vereine
Checkliste Vereinsgründung
Vorlage Gründungsprotokoll