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Haustierhaltung

Möchtest du in deiner Mietwohnung Hund, Katze & Co. halten, brauchst du hierfür die Zustimmung des Vermieters.

Die Antwort im Detail

Erläuterungen rund um das Thema Haustiere in der Mietwohnung

Ob eine Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Mietvertrag. Die Vermieterschaft kann die Tierhaltung nach geltender Rechtslage vertraglich ganz oder für einzelne Tierarten wie Hunde oder Katzen verbieten (nicht aber für Kleintiere wie Zierfische, Stubenvögel, Schildkröten oder Goldhamster). 

Setzt sich die/der Mieter*in über ein ausdrückliches Verbot hinweg, nimmt sie/er in Kauf, der Vermieterschaft einen Grund zur ausserordentlichen Kündigung zu geben. In der Regel verbieten Mietverträge das Halten von Haustieren nicht, machen es aber vom ausdrücklichen Einverständnis der Vermieterschaft abhängig. Eine Verweigerung des Einverständnisses ist nur zulässig, wenn die Vermieterschaft einen wichtigen Grund vorbringen kann (z.B. die Tierhaarallergie der Nachbarn, wenn eine konkrete Belästigung oder Gefahr von dem Tier ausgeht oder wenn die Tierhaltung wegen der beengten Raumverhältnisse nicht möglich ist). Auch ein jahrelanges stillschweigendes Dulden der Tierhaltung durch die Vermeiterschaft wird nicht zwingend als Zustimmung betrachtet. Daher empfiehlt es sich für die/den Tierhalter*in, sich das Einverständnis in jedem Fall schriftlich bestätigen zu lassen. Unsere Briefvorlage unterstützt dich bei deiner Anfrage. 

Wurde die Bewilligung zur Haustierhaltung durch die Vermieterschaft einmal erteilt, darf diese nur in Ausnahmefällen wieder zurückgezogen werden. Bellt der Hund ständig oder stinkt er und belästigt die Nachbarschaft dadurch nachweislich, kann dich die Vermieterschaft zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht anhalten und die erteilte Bewilligung zurückziehen, wenn sich die Belästigung nicht bessert.

Wichtige Dokumente
Vorlage Haustierhaltung