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Ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch die Mieterin oder den Mieter

Du möchtest deine Wohnung kündigen und brauchst eine Briefvorlage?

Die Antwort im Detail

Ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch die Mieterschaft

Eine Wohnung kannst du schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Dabei ist es wichtig, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien die Kündigung unterzeichnen. Bei Ehepaaren ist immer die Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners einzuholen. Handelt es sich um einen Geschäftsraum, so kann dieser schriftlich unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss der Vermieterschaft spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt werden.

Sofern sich im Mietvertrag keine Angaben zu den Kündigungsterminen und -fristen finden, kannst du unter Einhaltung der drei- bzw. sechsmonatigen Frist auf einen ortsüblichen Termin kündigen. Die ortsüblichen Termine variieren je nach Region. Gibt es keinen ortsüblichen Termin, wird der Kündigungstermin vom Gesetz bestimmt. Das bedeutet, dass sowohl für Wohn- als auch für Geschäftsräume der Kündigungstermin jeweils auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer fällt. Wird ein Mietverhältnis unter diesen Umständen somit per 1. Januar begonnen, kann dieses per Ende März, Juni, September usw. gekündigt werden. Oftmals existieren jährlich zwei bis drei Kündigungstermine wie beispielsweise der 31. März und 30. September sowie teilweise der 30. Juni.

Es ist möglich, im Mietvertrag längere Kündigungsfristen und andere Termine zu vereinbaren.

Unsere Briefvorlagen zeigen dir, wie du eine Kündigung für eine Wohnung oder einen Geschäftsraum verfasst.

Wichtige Dokumente
Vorlage Wohnungskündigung Mieter
allgemeiner rechtlicher Hinweis zum Thema Wohnungskündigung