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Mahnung wegen illegalen Streamings

Wir zeigen dir, was in der Schweiz bezüglich Download/Streaming erlaubt und was verboten ist.

Die Antwort im Detail

Du hast deiner Ansicht nach legal einen Film im Internet geschaut oder ein E-Book heruntergeladen und wirst nun mit einer Entschädigungsforderung in horrender Höhe konfrontiert?

Auch wer völlig legal Inhalte im Internet konsumiert oder herunterlädt, kann mit Mahnschreiben konfrontiert werden. Oft können betrügerische Firmen (illegal) ausfindig machen, von welchen IP-Adressen aus einschlägigen Seiten angewählt werden und ermitteln dann die zugehörigen E-Mail- oder Postadressen. So erhalten Benutzer/-innnen oft "scharfe" Schreiben, die sie darauf aufmerksam machen, dass eine strafbare Handlung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen vorliege.
Typischerweise werden diese Mahnschreiben mit der Aufforderung verknüpft, eine "Entschädigung" in der Höhe von einigen hundert Franken oder Euro zu bezahlen – andernfalls würden Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen oder eine gerichtliche Verurteilung folgen. Wer zu Unrecht ein Mahnschreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und auf keinen Fall eine Zusicherung unterschreiben. In der Regel kann diese Art von Schreiben unbeachtet bleiben.

Was ist erlaubt?

Ganz wichtig: Wir beschreiben hier die Situation in der Schweiz. Sei vorsichtig, denn in den meisten anderen Ländern gelten viel strengere Gesetze. Wenn du also nach Deutschland reist, und dein Download noch nicht fertig ist und dort weiterläuft, kannst du dich nach deutschem Recht strafbar machen. 
Der Download und das Streaming von Text-, Film- oder Musikdateien ist in der Schweiz zum persönlichen (privaten) Gebrauch erlaubt. Dies gilt auch für urheberrechtlich geschützte Inhalte. 

Was ist nicht erlaubt?

Nicht erlaubt ist das Verbreiten oder der Upload von geschützten Inhalten an einen offenen Benutzerkreis. Dies gilt auch, wenn man geschützte Inhalte ohne kommerzielle Interessen auf Plattformen wie Facebook, Youtube etc. hochlädt. 
Nicht als offener Benutzerkreis gelten der enge Freundeskreis oder Verwandte und ein Austausch ist erlaubt. Der Austausch der Inhalte muss allerdings immer kostenlos erfolgen und die Verbindung/Freundschaft darf nicht nur zum Zweck des Austausches dieser Inhalte bestehen.  
Vorsicht ist auch bei sogenannten «peer-to-peer»-Netzwerken geboten, wo du Dateien oder Teile davon von verschiedenen Anbietern herunterlädst und gleichzeitig auch wiederum anderen Teilnehmenden anbietest. 
Das Kopieren und der Download von Software (inkl. Computerspielen) ist nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sie explizit als sogenannte Free- oder Shareware gekennzeichnet ist. 

Muss ich Mahnschreiben ernst nehmen?

Oftmals werden Mahnschreiben von einschlägigen ausländischen Firmen oder aber auch Anwaltskanzleien verschickt. Diese klingen sehr drohend, sind oft professionell verfasst und erwecken bei einem unkundigen Empfänger oft das Gefühl, dass sie rechtmässig sind. Hast du aber gemäss der Beschreibung oben nichts illegal heruntergeladen oder gestreamt, hast du nichts zu befürchten. Wenn du reagieren möchtest, kannst du unser Musterschreiben weiter unten verwenden. Vergewissere dich, ob du mit deinem Computer nicht vielleicht in einem ausländischen Netzwerk eingeloggt warst und etwas weiter gestreamt oder heruntergeladen hast.

Wie soll ich vorgehen?

Du solltest auf jeden Fall nicht überstürzt handeln und nichts unterschreiben oder eingestehen. 
Wenn du hingegen etwas unerlaubtes getan hast (z. B. Upload an offenen Benutzerkreis, fremdes Foto auf der eigenen Website veröffentlicht), solltest du diese Handlung sofort beenden. Die in den Schreiben geforderten Schadenersatzforderungen sind meist überrissen und müssen nicht einfach akzeptiert werden.  
Solltest du dennoch betrieben werden, so kannst du innerhalb von 10 Tagen nach Empfang des Zahlungsbefehls sogenannten Rechtsvorschlag erheben.

Wichtige Dokumente
Merkblatt und Musterschreiben Urheberrechtsverletzung