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Unfall im In- oder Ausland?

Du wurdest auf dem Weg zur Arbeit oder in den Ferien im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt? Was musst du beachten?

Die Antwort im Detail

Unfallszenarien im Inland oder Ausland

Szenario 1: Du wirst auf dem Weg zur Arbeit auf der Autobahn von einem Auto touchiert – der fehlbare Lenker hält nicht an und fährt weiter. Deiner Beifahrerin gelingt es, vom Nummernschild des anderen Autos ein Foto zu machen. Beim Strassenverkehrsamt kannst du in einem solchen Fall anfragen, wer der Halter des unfallverursachenden Autos ist. Unsere Mustervorlage hilft dir dabei. Zudem solltest Du in solchen Fällen bei der Polizei eine Anzeige einreichen.

Szenario 2: Du bist mit dem Auto in den Ferien im Ausland unterwegs – und wirst von einem Einheimischen in einen Unfall verwickelt. Um sicherzugehen, dass der Unfallverursacher die Rechnung deiner Garage bezahlt, gilt es einige Punkte zu beachten. Siehe dazu unser Merkblatt mit einer Briefvorlage an an den Nationalen Garantiefonds und an das Nationale Versicherungsbüro Schweiz.

Wichtig: Die an einem Unfall beteiligten Fahrzeuglenker sind verpflichtet, ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich über den Unfall zu orientieren. Wir empfehlen zudem, auch die Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners über das Ereignis zu orientieren (siehe Vorlage). Es ist wichtig, dass die Versicherung Kenntnis von dem Verkehrsunfall erhält und die erforderlichen Schritte einleitet (z.B. Akten verlangen, Expertise veranlassen) und sich dementsprechend vorbereiten kann. Aus beweisrechtlichen Gründen ist es wichtig, dass man festhält, wie der Unfall passiert ist. Fülle dazu unbedingt ein Europäisches Unfallprotokoll aus.

Achtung: Wenn du einer Werkstatt den Auftrag zur Reparatur deines Fahrzeugs erteilst, bist du als Auftraggeberin oder Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Rechnung bezahlt wird – und nicht die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners. Die Werkstatt muss nicht darauf warten, bis du dich mit der Versicherung geeinigt hast. Es empfiehlt sich deshalb, vor Erteilung des Auftrages eine Haftungsanerkennung der gegnerischen Versicherung einzuholen. Bei grösseren Schäden solltest du immer eine Expertise durch eine anerkannte Fahrzeugsachverständige oder einen anerkannten Fahrzeugsachverständigen erstellen lassen. Diese Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Versicherungen anerkannt und dienen dazu, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die dafür entstandenen Kosten muss die Unfallverursachern oder der Unfallverursacher bzw. deren oder dessen Versicherung übernehmen.

Wichtige Dokumente
Mustervorlage Halteranfrage Strassenverkehrsamt
Merkblatt und Briefvorlage Nationales Versicherungsbüro
Mustervorlage Haftpflichtversicherung