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Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter

Wann darfst du als Vermieterin oder Vermieter den Mietvertrag kündigen?

Die Antwort im Detail

Wann kann ich meinem Mieter kündigen?

In der Schweiz gilt für die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Das bedeutet, dass unbefristete Mietverhältnisse unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen und Termine gekündigt werden können. Eine Kündigung kann auch ohne eine entsprechende Begründung erfolgen, wobei eine Begründung nachgereicht werden muss, wenn die Mieterschaft dies verlangt. 

Die Kündigungsfreiheit wird durch den Kündigungsschutz eingeschränkt. Daher ist die Vermieterin oder der Vermieter gut beraten, die jeweilige Begründung vor der Kündigung mit den Normen des Kündigungsschutzes abzugleichen. Dadurch kann eine missbräuchliche Kündigung möglicherweise verhindert werden. Befristete Mietverhältnisse sind grundsätzlich unkündbar und enden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer. Ausnahmsweise können befristete Mietverhältnisse aus wichtigen Gründen vor Ablauf der Vertragsdauer aufgelöst werden. 

Es gibt zudem verschiedene Gründe, die dir als Vermieterin oder Vermieter das Recht geben, das Mietverhältnis aufzulösen. Zum Beispiel wenn die Mieterschaft in Zahlungsverzug gerät, das Verhalten der Mieterschaft vertragswidrig ist oder wenn du einen dringenden Eigenbedarf beanspruchen kannst.
Ein Zahlungsverzug kann vorliegen, wenn die Mieterschaft fällige Mietzinse oder Nebenkosten verspätet bezahlt. Es ist wichtig, dass du der Mieterschaft vorgängig eine Zahlungsfrist ansetzt und die Kündigung des Mietverhältnisses bei unbenütztem Fristablauf schriftlich androhst.
Ein vertragswidriges Verhalten der Mieterschaft kann darin bestehen, dass diese ihre Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme verletzt. In diesem Fall ist es wichtig, dass du der Mieterschaft vorgängig eine schriftliche Abmahnung schickst und diese dazu aufforderst, das vertragswidrige Verhalten zu unterlassen.
Einen dringenden Eigenbedarf kannst du als neue Eigentümerin oder als neuer Eigentümer einer Liegenschaft für dich selbst, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen. Du kannst das Mietverhältnis in diesen Fällen mit der gesetzlichen Frist auf den nächstmöglichen Termin kündigen, wenn der Vertrag keine frühere Auflösung vorsieht.

Alle wichtigen Infos zu deinen Rechten und Pflichten findest du in unseren Merkblättern.

Wichtige Dokumente
Merkblatt Kündiung wegen Zahlungsverzug
Merkblatt Kündigung wegen Pflichtverstössen
Merkblatt Kündigung wegen Eigenbedarf
Allgemeiner rechtlicher Hinweis zum Thema Wohnungskündigung