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Deine Traumreise entpuppt sich als Albtraum?

Autobahn vor dem Hotelzimmer? Steinwüste statt Golfplatz? Unsere Checkliste zeigt dir, in welchen Fällen du eine Rückerstattung fordern kannst.

Die Antwort im Detail

Deine Traumreise entpuppt sich als Albtraum?

Du hast deine Pauschalreise gebucht mit 5-Sterne-Hotel direkt am Strand, Golfplatz und einem grossen Pool?
Vor Ort musst du feststellen, dass dein Traumhotel an einer Autobahn liegt, der Strand kilometerweit entfernt ist, der Golfplatz noch keinen Rasen hat und der Pool nicht viel grösser als ein aufblasbares Planschbad ist. Bei den geschilderten Erlebnissen handelt es sich um sogenannte Reisemängel. In diesen Fällen kannst du gegenüber der Reiseveranstalterin oder dem Reiseveranstalter oder dem Hotel Forderungen geltend machen. Wir erklären dir, wie du zu deinem Recht kommst. 

Wann gilt das Pauschalreisegesetz?

Wenn eine Veranstalterin oder ein Veranstalter einer Konsumentin oder einem Konsumenten (d. h. wenn du privat eine Reise buchst) mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis anbietet, und die Reise mehr als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung beinhaltet:

  • Beförderung,
  • Unterbringung und
  • andere touristische Dienstleistungen.

Was kann ein Mangel sein?

Wenn die Reise nicht den im Vertrag oder Reisekatalog versprochenen oder allgemein üblichen Eigenschaften entspricht, liegt ein Mangel vor. 

Was muss ich tun, um den Mangel zu melden?

Der Mangel muss baldmöglichst gegenüber dem Dienstleistungsträger (Hotel, Ausflugsorganisation) und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter (Reisebüro) gemeldet werden. Sicherheitshalber machst du das am besten schriftlich, z. B. per E-Mail. Umschreibe den Mangel möglichst genau, damit dieser behoben werden kann. 

Was kann ich durch die Meldung des Mangels erreichen?

Neben der Behebung des Mangels (z. B. Verlegen in ein anderes Zimmer) kannst du auch eine Preisminderung für die Dauer des Mangels verlangen. Die Höhe der Preisminderung hängt von vielen Faktoren ab. Als Richtlinie kann jedoch die sogenannte Frankfurter Tabelle (siehe Dokument unten) beigezogen werden. Dort sind beispielhaft Mängel und deren Reduktion in Prozent des Gesamtpreises angegeben. 
Versichere dich, dass du die in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) enthaltene Frist einhältst. Meist ist eine Frist von 30 Tagen nach Beendigung der Reise vorgesehen. Du kannst dies beim Veranstalter machen, auch wenn der Mangel z. B. während eines Hotelaufenthaltes geschah.

Kann ich weitere Auslagen geltend machen?

Weitere Schäden z. B. bei Abbruch der Ferien wie Fahrtkosten an den Flughafen, und Verlust bei Währungsumtausch können ebenfalls geltend gemacht werden, aber nur, wenn diese Kosten nicht schon durch den Betrag der Minderung gedeckt werden. Schadenersatz kann bei einem Schaden durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik) nicht verlangt werden. 

Kann ich meine Reise auch abbrechen?

Wenn die Weiterführung durch den Mangel unzumutbar geworden ist, kann die Reise gekündigt werden und die Kosten für den Rest der Reise zurückzuverlangen. 

Weitere Tipps?

Dokumentiere die Mängel so gut als möglich mit Fotos und schriftlichen Bestätigungen. Wenn dir die Veranstalterin oder der Dienstleister keine Bestätigung ausstellt, sollteste du versuchen, per E-Mail eine Antworten und/oder Stellungnahme zu den Mängeln zu erhalten.

Wir stellen dir unten als Download Vorlagen für ein Mängelprotokoll, eine Mängelanzeige und die Einforderung der Preisminderung und Schadenersatz zur Verfügung. Ebenso findest du dort eine Checkliste mit möglichen Mängeln sowie als Richtschnur die erwähnte Frankfurter Tabelle.

Wichtige Dokumente
Checkliste Reisemängel
Checkliste Frankfurter Tabelle
Vorlage Protokoll Reiseleitung
Vorlage Mängelanzeige
Vorlage Minderung und Schadenersatz
Allgemeine rechtliche Informationen zum Reiserecht