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Werkvertrag

Wie erstelle ich einen Werkvertrag? Unsere Vorlage hilft dir weiter.

Die Antwort im Detail

Vorlage für einen Werkvertrag

Was ist ein Werkvertrag?

Beim Werkvertrag schuldet die Unternehmerin oder der Unternehmer den Bestellenden im Austausch gegen den Werklohn die Herstellung des versprochenen individuellen Werkes. Unternehmerin oder Unternehmer sind dabei diejenigen, die das Werk erstellen. Wichtigstes Merkmal des Werkvertrages ist, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer ein bestimmtes Arbeitsergebnis (Erfolg) schuldet. 

Was ist der geschuldete Erfolg (das Werk)?

Dies kann ein körperliches Arbeitsprodukt sein, z. B. die Herstellung einer Sache bzw. ihre Veränderung oder ein geistiges Arbeitsergebnis, wie z. B. eine Komposition oder eine individuelle Software. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass auch der mit der Herstellung des Werks verfolgte wirtschaftliche Zweck eintritt, bspw. die Vermietbarkeit des ordnungsgemäss erstellten Bauwerks.

Was ist der Unterschied zu einem Auftrag?

Beim Auftrag wird lediglich ein sorgfältiges Arbeiten geschuldet, kein Erfolg im Sinne eines Werkes. Wenn jemand angestellt wird, um die Blumen zu giessen, handelt es sich um einen Auftrag, da lediglich sorgfältiges Giessen gefordert wird. Wenn aber die Erstellung eines Blumenbeetes geschuldet ist, handelt es sich um einen Werkvertrag. 

Was ist der Unterschied zu einem Arbeitsvertrag?

Auch beim Arbeitsvertrag wird „nur“ das Tätigwerden geschuldet und nicht ein Erfolg. Im Unterschied zum Auftrag ist der Arbeitsvertrag dann anzunehmen, wenn eine Person die Arbeit unselbständig und eingegliedert in eine Arbeitsorganisation liefert. 

Was ist der Unterschied zu einem Kaufvertrag?

Beim Kaufvertrag wird ein bereits existierender Gegenstand verkauft, beim Werkvertrag wird ein solcher individuell nach den Bedürfnissen der Bestellenden hergestellt. 

Wie wird bei einem Werkvertrag die Leistung bezahlt?

Der sogenannte Werklohn kann im Voraus genau bestimmt sein, dann handelt es sich um einen Festpreis. Hier trägt die Unternehmerin oder der Unternehmer das Risiko, dass sie oder er nicht mehr als geplant aufwenden muss, da nicht mehr Werklohn als vereinbart verlangt werden kann. Umgekehrt schuldet der Besteller oder die Bestellerin den Festpreis auch dann, wenn das Werk günstiger als vereinbart hergestellt werden kann. Wird kein Preis im Voraus bestimmt, so bemisst sich der Werklohn nach der erfolgten Arbeit und den Materialkosten. Es kann auch ein Kostenvoranschlag erstellt werden, worin die Unternehmerin oder der Unternehmer einen Richtpreis veranschlagt. Wird dieser Richtpreis unverhältnismässig überschritten (um mehr als 10 %) und können die Bestellenden nichts dafür, können Sie eine Werklohnherabsetzung verlangen oder allenfalls vom Vertrag zurücktreten, was im Einzelfall zu prüfen ist. Bei Immobilien können sie allerdings nur den Werklohn reduzieren. 

Was kann ich tun, wenn das Werk Mängel hat?

Bei kleinen Mängeln kann eine Minderung des Werklohnes oder eine kostenlose Nachbesserung verlangt werden. Trifft die Unternehmerin oder den Unternehmer ein Verschulden, kann zusätzlich Schadenersatz verlangt werden. Hat sie oder er z. B. grobfahrlässig schlecht ein Dach gebaut und kracht die Dachrinne auf ein Auto, kann der entstandene Schaden verlangt werden. 
Handelt es sich um einen erheblichen Mangel oder ist das Werk für die Bestellenden unbrauchbar, können die Bestellenden die Annahme des Werks verweigern und wiederum bei Verschulden der Unternehmerin oder des Unternehmers Schadenersatz verlangen. Ist das Werk jedoch auf Grund und Boden der Bestellenden errichtet worden, und könnte es nur mit unverhältnismässigem Aufwand wieder entfernt werden, kann der Vertrag nicht aufgelöst werden. In diesem Fall bleibt nur die Minderung des Werklohnes oder auch die unentgeltliche Nachbesserung des Werkes (sofern diese nicht übermässige Kosten verursacht) und Schadenersatz bei Verschulden. 

Was muss ich tun, um einen Mangel geltend zu machen?

Nachdem das fertige Werk entgegengenommen wurde, müssen es die Bestellenden umgehend überprüfen und erkennbare Mängel sofort rügen. Versteckte Mängel, die später zu Tage treten, müssen sofort nach der Entdeckung gerügt werden. Bei beweglichen Sachen ist dies innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren möglich, bei Immobilien dauert die gesetzliche Frist fünf Jahre. Diese Frist kann in einem gewissen Mass vertraglich verlängert oder verkürzt werden.  Wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer einen Mangel absichtlich verschweigt, kann dieser innerhalb von zehn Jahren noch gerügt werden. 
Oftmals wird in einem Werkvertrag die Anwendbarkeit der SIA Norm 118 vereinbart. Mehr Informationen dazu findest du in diesem Artikel

Wie muss ein Werkvertag erstellt werden?

Grundsätzlich kann ein Werkvertrag mündlich abgeschlossen werden. Zu Beweiszwecken ist die Schriftform empfohlen. Ist der Werkvertrag Teil eines Grundstückkaufvertrages, bedarf er unter Umständen der öffentlichen Beurkundung.

Unten findest du weitere rechtliche Details sowie einen Mustervertrag zum Download. 

Wichtige Dokumente
Vorlage Werkvertrag