Mit einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer muss den Geldbetrag zur vereinbarten Zeit, nach einer bestimmten Anzahl von Monaten oder nach einer Kündigung zurückzahlen und - falls vereinbart - den Darlehensbetrag verzinsen. Ein Schwerpunkt solcher Verträge ist die Regelung der Rückzahlung.
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