Der Fotografenvertrag stellt eine Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden betreffend bestimmten fotografischen Arbeiten dar. Typischerweise schliessen die Parteien einen Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). Danach verpflichtet sich der Fotograf, Fotoaufnahmen zu einem bestimmten Sujets zu erstellen.
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