Kündigung durch die Ehefrau oder die Lebensgefährtin, die mit dem Verstorbenen im Haushalt lebte und auch Partei des Mietvertrages ist.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Beim Tod des Mieters ist das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Sind neben dem verstorbenen Mieter ihm nahe stehende Personen wie im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten, Lebenspartner, Kinde...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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