Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung beendet der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also einverstanden sein. Hier sollte nichts leichtfertig unterschrieben werden. Nutzen Sie die ausführlichen und verständlichen Erläuterungen unseres Tools, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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